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Kuhstall

Soforthilfen für Unternehmer, Freiberufler und Landwirte

Während landwirtschaftliche Primärproduzenten bisher von den Soforthilfen aus dem Corona-Paket des Bundes ausgeschlossen waren, hat sich nun nach Kritik der Verbände das Blatt zugunsten der Landwirtschaft gewendet.

Die Soforthilfen des Bundes in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro gelten auch für Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Produktion mit bis zu zehn Beschäftigten. Daneben gelten die Soforthilfen für kleine Unternehmen, Freiberufler und Soloselbständige. Die Umsetzung und Auszahlung der Mittel erfolgt über die Länder.

Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten Corona-geschädigte Unternehmen eine Einmalzahlung für drei Monate in Höhe von bis zu

  • 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente) 
  • 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente)
Weitere Informationen dazu, auch wer und wo (je nach Bundesland) einen Antrag stellen kann finden Sie in dem top-agrar-online-Artikel unter folgendem Link:
https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/corona-soforthilfe-bund-und-laender-zahlen-zuschuesse-12010876.html

Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
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