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Ethikrat

Stellungnahme Ethikrat zum Umgang mit Nutztieren

In seiner Stellungnahme fordert der Deutsche Ethikrat erhebliche Reformen, um künftig Mindeststandards eines unter ethischen Gesichtspunkten akzeptablen Umgangs mit Nutztieren zu erreichen. Im Mittelpunkt steht dabei die Überlegung, dass jedenfalls höher entwickelte Tiere einen „Eigenwert" haben. Dieser führt zu ihrer besonderen Schutzwürdigkeit und einer besonderen Verantwortung des Menschen. Er setzt menschlichen Nutzungsinteressen Grenzen. Aus Sicht des Ethikrates werden diese Grenzen jedoch in der derzeitigen Praxis regelhaft überschritten. Der Rat fordert deshalb eine deutlich stärkere Orientierung am Tierwohl und einen achtsameren Umgang mit dem tierlichen Leben.

"Zu beachten sind demnach vor allem die folgenden Prinzipien:

  1. Schutz und Förderung des Tierwohls sind als weitreichende Verpflichtung zu verstehen: Allen Nutztieren ist während ihres ganzen Lebens ein möglichst gutes Gedeihen und Befinden zu ermöglichen, das ihren artspezifischen Verhaltensformen und Erlebnismöglichkeiten entspricht.
  2. Tieren dürfen keine vermeidbaren Schmerzen und Leiden zugefügt werden. Ökonomische Überlegungen reichen für sich gesehen nicht aus, um Leid und Schmerzen von Nutztieren als „unvermeidbar" hinzunehmen.
  3. Die Bedingungen von Zucht, Haltung und Verwertung einschließlich der Tötung von Nutztieren müssen mit guten Gründen gerechtfertigt werden. Dabei darf nicht pauschal auf die
    (Ernährungs-)Bedürfnisse der Menschen verwiesen werden.
  4. Aus dem Respekt vor dem Leben von Tieren folgt darüber hinaus, dass generell acht- und sparsam mit tierlichem Leben umgegangen
    wird. Dieser Grundsatz wird verletzt, wenn bestimmte Nutztiere allein aufgrund ihrer geringeren ökonomischen Erträge pauschal
    aussortiert und vernichtet werden.
  5.  Die im Tierschutzgesetz festgelegten grundsätzlichen Schutzstandards stehen mit den in der Stellungnahme dargelegten ethischen Anforderungen in Einklang bzw. lassen sich zumindest in diesem Sinne verstehen. Dennoch sollte erwogen werden, den Grundgedanken des Tierwohls in tierschutzrechtliche Regelungen
    besser umzusetzen, beispielsweise mithilfe einer Umkehr von Begründungslasten und einem stärkeren Rückgriff auf tierwohlbezogene Indikatoren.
  6. Tierwohlorientierte Vorgaben des Tierschutzgesetzes dürfen nicht im Wege der Interpretation oder der untergesetzlichen Konkretisierung unterlaufen werden. Für den Prozess der Gesetzeskonkretisierung braucht es klare, rechtsverbindliche Ergebnisse garantierende Verfahrensformen mit transparenten Beteiligungsstrukturen, die Tiere und ihre berechtigten Belange angemessen „repräsentieren". Institutionalisierte Interessenkonflikte und einseitige Besetzungen sind zu vermeiden.
  7. Nutztierbasierte Produkte sind in ihrer besonderen Wertigkeit anzuerkennen. Ferner sind Ersatzprodukte zu stärken. Die zunehmende Nachfrage von Konsumenten nach pflanzenbasierten Fleischersatzprodukten ist als indirekter Beitrag zum Tierwohl zu begrüßen."
Die Stellungnahme in ihrem vollständigen Wortlaut ist abrufbar unter https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/
deutsch/stellungnahme-tierwohlachtung.pdf.

Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
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